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Was tun, wenn ein Einbrecher im Haus ist?

Allgemeingültige „Patentrezepte“ für richtiges Verhalten in einer Einbruchssituation gibt es (leider) nicht. Dennoch sollte man einige Ratschläge befolgen, um keine unnötige Gefahrensituation für sich und seine Familie herauf zu beschwören.

Einbrecher sind überwiegend „heimliche Täter“, sie wollen unerkannt bleiben und nicht auf den oder die Bewohner treffen, deshalb:

  • Denken Sie daran, dass kein Gegenstand ein Menschenleben wert ist!   Polizei im Einsatz
  • Bewahren Sie Ruhe und geraten Sie nicht in Panik!
  • Verständigen Sie die Polizei, wenn Ihnen dies gefahrlos möglich ist.
    Tipp: Telefonanschluss im Schlafzimmer!
  • Verriegeln oder verbarrikadieren Sie leise Ihre Schlafzimmertür und zeigen Sie dem Einbrecher, dass er bemerkt wurde, z.B. durch:
    – Licht einschalten
    – lautes Reden
    – Hilferufe aus dem Fenster
  • Meiden Sie jeglichen Körperkontakt mit dem Einbrecher, geben Sie ihm lieber die Möglichkeit, zu entkommen.

Eine Konfrontation mit dem Einbrecher kommt nur selten vor. Sollte diese Situation trotzdem einmal eintreten, dann lassen Sie es nicht auf eine körperliche Auseinandersetzung ankommen. Lautes Schreien kann ihn dazu veranlassen, das Weite zu suchen; andererseits kann es ihn auch aggressiv machen. Auf frischer Tat ertappte Einbrecher werden oft nur gewalttätig, um sich einen Fluchtweg zu verschaffen. Versuchen Sie also nicht, den Einbrecher festzuhalten.

Polizei 110Nachher sollten Sie unbedingt alle Merkmale des Täters, die Sie sich merken konnten (einschließlich Fluchtfahrzeug), schriftlich festhalten und der Polizei mitteilen. Auch bei einem Einbruchsversuch sollten Sie die Polizei sofort verständigen.

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Was tun, wenn eingebrochen wurde?

  • Bewahren Sie Ruhe, geraten Sie nicht in Panik.
  • Betreten Sie nicht das Haus oder die Wohnung, die fremde Person könnte noch da sein. Stellen Sie sich dem Einbrecher nicht in den Weg, wenn er versucht zu flüchten. Versuchen Sie nicht, ihn festzuhalten. Sollten Sie bedroht werden, dann rufen Sie laut um Hilfe.
  • Gehen Sie zu Ihren Nachbarn und rufen Sie von dort die Polizei. Gehen Sie nicht in die Wohnung / das Haus!
  • Fangen Sie nicht mit dem Aufräumen an, bevor die Polizei alle Spuren gesichert hat.
  • Lassen Sie durch den Notdienst nur die notwendigsten Reparaturen durchführen. Vor weiteren Arbeiten sollten Sie sich beraten lassen und dann verschiedene Angebote einholen.
  • Verständigen Sie Ihre Versicherung (schriftlich/telefonisch).   Versicherung Ordner
  • Sie sind verpflichtet, den entstandenen Schaden nicht noch größer werden zu lassen. Deshalb müssen Sie z.B. alle gestohlenen Sparbücher und Schecks sofort sperren lassen (Schadensminderungspflicht). Ihre Versicherung kann Ihnen hierzu Näheres sagen.
  • Erstellen Sie eine Liste mit allen gestohlenen Gegenständen. Diese ”Stehlgutliste” müssen Sie der Polizei und dem Versicherer übergeben. Vermerken Sie bei den Gegenständen auch das Anschaffungsjahr und den Anschaffungspreis.
    Tipp: Sie sollten bereits jetzt - bevor eingebrochen wurde - , ihre Wertsachen dokumentieren (Fotos und / oder Beschreibung). Gehen Sie mit einer Videokamera durch ihre Wohnung / ihr Haus. Öffnen Sie dabei alle Schränke und Schubladen und filmen den Inhalt. Mit Hilfe des Videos kann besser festgestellt werden, was gestohlen wurde. Notieren Sie alle Nummern von Scheck- und Kreditkarten (NICHT die Geheimnummer), Kontonummern der Sparbücher, Listennummern der TAN-Listen (NICHT die TAN-Nummern). Mit Hilfe dieser Liste können alle wichtigen Konten etc. kurzfristig gesperrt werden.

Sollten Sie nach dem Einreichen der Liste feststellen, dass einige gestohlene Wertgegenstände nicht aufgeführt sind, dann melden Sie diese der Kriminalpolizei und der Versicherung
Sollten Sie feststellen, dass einige der als gestohlen gemeldeten Gegenstände gar nicht gestohlen wurden, dann müssen Sie auch dies sofort der Versicherung und der Polizei umgehend melden. Wenn Sie dies nicht tun, dann ist es möglich, dass Sie Ihren gesamten Versicherungsschutz aufs Spiel setzen. (Denn wer einmal lügt, dem glaubt man nicht!)

Checkliste - Wenn eingebrochen wurde:

  • Warten Sie, wenn es möglich ist, mit dem Betreten Ihrer Wohnung bis die Polizei eingetroffen ist. Vor der Spurensicherung sollten Sie nichts anfassen.
  • Versuchen Sie nicht, einen flüchtenden Einbrecher festzuhalten.

1.   Haben Sie von der Polizei und der Versicherung die Erlaubnis die Wohnung aufzuräumen, so dass keine Spuren verwischt werden können?

Ja o        Nein o

2.   Haben Sie einen Schlüsselnotdienst benachrichtigt, damit notwendige Reparaturen sofort durchgeführt werden können?

Ja o        Nein o

3.   Haben Sie sich vor der fachmännischen Reparatur über einbruchhemmende Produkte beraten lassen?

Ja o        Nein o

4.   Haben Sie gestohlene Sparbücher, Schecks, Kreditkarten,...  sperren lassen

Ja o        Nein o

5.   Haben Sie eine Stehlgutliste erstellt und diese bei der Polizei und Versicherung eingereicht?

Ja o        Nein o

6.   Haben Sie die Gegenstände, deren Diebstahl Sie nicht sofort bemerkten, bei der Polizei und Versicherung gemeldet?

Ja o        Nein o

7.   Haben Sie irrtümlich als gestohlene gemeldeten Gegenstände bei der Polizei und Versicherung von der Stehlgutliste streichen lassen?

Ja o        Nein o


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