Schlösser 
Allgemeines
Ein sicheres Schloss macht noch keine sichere Tür... In diesem Kapitel soll ein besonders intensiver Blick auf die Schlösser geworfen werden. Bitte beachten Sie auch die Informationen auf der unserer Web-Seite "Türen". Schlösser und Türen müssen gleichermaßen sicher sein.
Das Schloss bietet einer Tür – neben den Bändern – Halt und Sicherung in der Zarge (Türrahmen).
Zwei Kriterien sind für den Sicherheitswert eines Schlosses ausschlaggebend:
Zum einen muss es gewaltsamen Angriffen standhalten, zum anderen muss Nachschließsicherheit gewährleistet sein. Gewaltsame Angriffe können z.B. mit einer Bohrmaschine oder Aufsperrwerkzeug durchgeführt werden. "Nachschließen" bedeutet, dass das Schloss ohne passenden Schlüssel zerstörungsfrei (ohne Beschädigung) betätigt werden kann.
Beängstigend ist die Tatsache, dass inzwischen u.a. über Internetversandhäuser Werkzeuge angeboten werden, mit denen ein einfaches Öffnen von Türschlössern möglich ist.
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Einsteckschloss 
Als Einsteckschloss bezeichnet man den normalerweise zu jeder Tür gehörende Schlosskasten, das in der Schlosstasche im Türblatt versenkt ist (z.B. Zuhaltungsschloss oder Buntbartschloss – im Gegensatz zum aufgesetzten Schloss, das meist als Zusatzschloss Verwendung findet).
Ein Einsteckschloss sollte folgende Anforderungen erfüllen:
· Der Schlosskasten (Gehäuse) darf von außen nicht zugänglich sein.
· Der Schlosskasten muss allseitig geschlossen sein.
· Der Riegel muss aus Metall bestehen (Kunststoff bietet keine ausreichende Stabilität – Ausnahme: Metallriegel mit Kunststoffummantelung).
· Das Schloss muss zweitourig sein, d.h. es muss mit zwei Schlüsselumdrehungen verriegelbar sein, damit eine ausreichende Einschlusstiefe (20 mm) des Riegels im Schließblech bzw. in der Zarge erreicht wird. (Der Handel bietet auch eintourige Einsteckschlösser mit der erforderlichen Einschlusstiefe an.) Im Schlosskasten muss der Riegel noch mit mindestens 10 mm zurückbleiben.
Einige der hier aufgezählten Anforderungskriterien können Sie nicht selber überprüfen. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Fachhändler. Er wird Sie gerne beraten.
Auch bei der Auswahl eines Einsteckschlosses kann wieder auch die geprüfte einbruchhemmenden Eigenschaften geachtet werden. Ein entsprechendes Produkt haben Sie gefunden, wenn das Zylinderschloss der DIN 18251 (2002) Klasse 4 bzw. 5 entspricht. Das VdS-Zeichen verweist darauf, dass das produzierte Schloss der Qualität des Musterschlosses entspricht.
Zylinderschloss
Ein Zylinderschloss ist ein Einsteckschloss, welches in dem Schlosskasten eingebaut wird. Durch Drehen des Schlüssels wird der Riegel vorgeschoben.
Beim Zylinderschloss besteht die Variationsmöglichkeit in den unterschiedlichen Schlüsselprofilen und Einschnitten bzw. Vertiefungen des Schlüssels.
Auch bei Zylinderschlössern muss auf ausreichende Stabilität und Befestigung von Türbeschlag und Schließblech geachtet werden, da sie zusammen eine Funktionseinheit bilden. Unzureichende Sicherung eines Bestandteils bedeutet den Verlust der Sicherheit für das ganze Schloss bzw. die gesamte Tür. Wichtig ist auch, dass der Schließzylinder nicht mehr als 2 mm aus dem Türbeschlag herausstehen darf, damit Einbrechern das Ansetzen von Werkzeug nicht möglich ist (s.Abbildung bei "Sicherheitsbeschlag").
Schließzylinder
Schließzylinder werden in ein vorgerichtetes Einsteckschloss eingebaut und besitzen eine Reihe von unterschiedlich hohen Stiftzuhaltungen, die durch den passenden Schlüssel freigegeben werden, so dass die Verriegelung betätigt werden kann. 5 Gehäusestiften (Stiftzuhaltungen) sind im allgemeinen üblich; im Handel sind aber auch Zylinder mit bis zu 10 Gehäusestiften erhältlich.
Bei Schlössern mit einer erhöhten Sicherheitsstufe werden nicht nur die "unteren Zacken" des Schlüssels geprüft. Bei diesen Schlüsseln sind auch seitlich weitere Einkerbungen vorhanden, welche innerhalb der Schlosses abgetastet werden.
An Schlüsseltypen gibt es konventionelle Schlüssel, Wendeschlüssel (z.B. auch Autoschlüssel) und Magnetschlüssel.
Ein Schließzylinder besteht normalerweise aus zwei „Halbzylindern“, von denen der eine von innen, der andere von außen betätigt wird. Zwischen beiden liegt beweglich gelagert der Schließbart (-nase). Er bewegt bei der Schlüsselumdrehung den Riegel, der in die Türzarge geschoben wird und somit die Tür verschließt.
Für Personen, die auch die Tür (das Schloss) abschließen wollen, wenn sie sich in dem Haus bzw. der Wohnung befinden gibt es besonders Lösungen: hier empfiehlt sich die Verwendung eines Schlosses an der sich auf der Innenseite ein Drehknauf befindet. Der Drehknauf ersetzt den Schlüssel. Des weiteren ist es hierbei möglich, dass das Schloss von außen mit einem Schlüssel geöffnet werden kann.

Aufbau eines (Profil-)Schließzylinders
1 Zylindergehäuse 2 Zylinderkern 3 Schlüsselkanal 4 Kernstift
5 Gehäusestift 6 Stiftfeder 7 Schließbart (-nase) 8 Stulpschrauben-Bohrung
Abbildung: (C) VdS Schadenverhütung
Ein noch weitere Steigerung der Sicherheitsklasse ist durch die elektronische Sicherung bzw. die Kombination von mechanischer und elektronischer Sicherung möglich. Zusätzlich zu der beschriebenen mechanischen Sicherung (Abtasten des Schlüsselprofils) ist der Schlüssel mit einem elektronischen Code ausgestattet. Der Schlüssel ist zusätzlich mit einem elektronischen Zahlencode ausgestattet, welcher in dem Schloss "ausgelesen" wird. Ein Computer prüft die Schlüsselnummer mit der Zugangsberechtigung. Nur wenn der Computer das "OK" gibt, öffnet das Schloss. Zusätzlich zu einem hohen Sicherheitswert gibt es einen weiteren Vorteil: Wenn ein Schlüssel verloren geht, dann wird die Schlüsselnummer in dem Computer gelöscht und kann das Schloss nicht mehr öffnen.
Eine Tür, die nur von einer Türseite (innen) verschließbar sein soll, wird mit einem Halbzylinder ausgestattet.
Insgesamt müssen Schließzylinder (nach DIN 18252) folgende Kriterien erfüllen: Sie müssen Aufsperrsicherheit und Nachschließsicherheit bieten und folgende Angriffsversuche möglichst gut abhalten: aufbohren, abbrechen, durchschlagen, abreißen (vor Kernziehen geschützt) und abtasten.
Erkundigen Sie sich bei einer kriminalpolizeilichen Beratungsstelle oder einem Fachhändler.
Zuhaltungsschloss (Chubbschloss)
Nach seinem Erfinder wird ein Zuhaltungsschloss auch Chubbschloss genannt. Die Variationsbreite, die durch die unterschiedlich tiefen Kerben im Schlüsselbart erreicht wird, ist sehr groß, so dass solche Schlösser einen sehr hohen Sicherheitswert aufweisen.

Das Chubbschloss darf nicht mit dem Buntbartschloss verwechselt werden.
· Buntbartschloss
Ein Buntbartschloss bietet nur eine einzige Sperrzuhaltung und hat daher – auch mit Schlüssellochsperre – keinen ausreichenden Sicherheitswert. Lediglich die unterschiedlichen Bartformen bieten gewisse Variationsmöglichkeiten. Ein solches Schloss lässt sich sehr leicht mit einem Dietrich aufsperren und sollte keinesfalls an Wohnungseingangstüren montiert sein. Höchstens bei Wohnungsinnentüren, an die keine besonderen Schutzanforderungen gestellt werden, können Buntbartschlösser eingesetzt werden.

Schlüssel für ein Buntbartschloss p;nbsp; Schlüssellochsperre
Abbildung: (C) VdS Schadenverhütung Abbildung: (C) VdS Schadenverhütung
Sicherheitsklassen für Zylinderschlösser:
Zylinderschlösser können nach DIN und VdS zertifiziert sein.
Für Schlösser, die den DIN-Richtlinien entsprechen, gelten die DIN EN 1303 und DIN 18252. Bei DIN-Prüfungen wird von der "Angriffswiderstandsklasse" gesprochen.
Die VdS Schadenverhütung (VdS) hat für Zylinderschlösser Prüfrichtlinien (VdS 2156) erarbeitet. Geprüfte und für gut befundene Schlösser werden in drei Klassen eingeteilt:
Klasse A – einbruchhemmend
Klasse B – erhöht einbruchhemmend
Klasse C - kommt im privaten Bereich kaum zum Einsatz
| VdS 2156 | DIN EN 1303 | DIN 18252 (-> Dez. 2006) | DIN 18252 "alt" (bis Dez. 2006) |
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4 |
Angriffswiderstandsklasse 1 |
P 2 |
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A |
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5 |
Angriffswiderstandsklasse 2 |
P 3 |
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B |
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C |
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Je tiefer die Bezeichnung in der Tabelle steht, um so sicher ist das jeweilige Schloss. (die nicht genannten DIN EN 1303 Klasse 1, 2, 3 sowie DIN 18252 Klasse P1 werden NICHT als einbruchhemmend eingestuft.)
Bei der aktuellen Bezeichnung nach DIN 18252 wird die Widerstandsklasse noch weiter klassifiziert - BS bzw. BZ geben Auskunft darüber. ob der Profilzylinder mit einem Bohrschutz (BS) oder einem "Bohr- UND Ziehschutz" (BZ) ausgestattet ist.
Bei der Auswahl eines Schlosses sowie der weiteren notwendigen Komponenten sollte eine kriminalpolizeilichen Beratungsstelle oder der Fachhandel zu Rate gezogen werden.
Selbstverriegelndes Schloss
Beim Verlassen der Wohnung oder des Hauses muss das Schloss mit zwei Schlüsselumdrehungen (zweitourig) verriegelt werden. Auch bei kurzer Abwesenheit sollte dies nicht vernachlässigt werden.
Mittlerweile gibt es im Handel Schlösser, die sich selbsttätig verriegeln. Beim Zuziehen der Tür werden Schlossfalle und Schlossriegel ohne Benutzung eines Schlüssels betätigt, so dass die Tür automatisch abgeschlossen ist. Personen, die sich in der Wohnung befinden, können jederzeit (ohne Schlüssel) durch Drücken der Türklinke das Schloss entriegeln und die Tür öffnen. Die Tür ist sicher verschlossen, ohne dass jemand eingeschlossen wird.
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Sicherheitsbeschlag
Türbeschläge müssen aus stabilem Material (z.B Stahl) bestehen und so beschaffen sein, dass ein Überwinden mit einfacher körperlicher Gewalt oder mit einbruchtypischem Werkzeug erschwert bzw. verhindert wird.
Türbeschläge, die diese Forderungen erfüllen, werden als Sicherheits- oder Schutzbeschlag (z.B. nach DIN 18257 oder nach VdS Klasse A oder B) bezeichnet.
Eine einbruchhemmende Wirkung wird erzielt, wenn
· der Beschlag nicht von außen abschraubbar ist,
· der Beschlag mindestens 220 mm lang ist (es gibt auch sog. „Kurzschilde“ mit ca. 160 mm Länge, die die DIN 18257 erfüllen),
· das Material ausreichende Stabilität besitzt,
· die Kanten des Beschlages abgeschrägt sind, damit Werkzeugen keine Angriffsmöglichkeiten geboten wird,
· der Türbeschlag einen Aufbohrschutz (z.B. gehärtete Oberfläche) aufweist,
· der Profilzylinder nicht mehr als 2 mm übersteht.
Um den Schließzylinder vor dem Herausreißen (Kernziehen) zu schützen, sollte ein sogenannter Kernziehschutz eingebaut sein.
Zu beachten ist, dass Schloss, Beschlag und Schliessblech bezüglich Einbruchschutz eine Funktionseinheit bilden und gleichwertig sicher sein müssen.
Auch für Sicherheitsbeschläge wurden verschiedene Prüfnormen / -richtlinien eingeführt.
|
DIN 18257 |
DIN EN 1906 |
VdS 2113 |
Anmerkung |
| ES 0 | 1 |
|
OHNE Einbruchshemmung |
| ES 1 | 2 |
A |
normale Einbruchshemmung |
| ES 2 | 3 |
B |
erhöhte Einbruchshemmung |
| ES 3 | 4 |
C |
hohe Einbruchshemmung |
Hinweis zur DIN 18257: Die Kurzzeichen "ES" sind die Abkürzung für "Einbruchhemmender Schutzbeschlag" und werden teilweise noch mit einer weitere Abkürzung ergänzt: "ZA" - hierbei handelt es sich um eine Ausführung mit Zylinderabdeckung. Eine Zylinderabdeckung soll das o.g. Kernziehen verhindern. Bei der Auswahl eines einbruchhemmenden Schutzbeschlags sollte auf eine Zylinderabdeckung geachtet werden.
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Schließblech 
Als Schließblech bezeichnet man das an der Zarge befestigte Metallstück, das zwei Aussparungen für Falle und Riegel enthält, die beim Schließen bzw. Verschließen der Tür in die Zarge greifen. Ausreichende Stabilität des Schließbleches ist ebenso wie die der Bänder äußerst wichtig für den Sicherheitswert der gesamten Tür. Schließbleche sind oft zu kurz oder auch schlecht in der Zarge befestigt, so dass sie bei Angriffen leicht herausgerissen werden können, vor allem dann, wenn die Zarge aus Pressspan oder Kunststoff besteht.
Ein ausreichender Sicherheitswert ist gegeben, wenn
· ein massives Winkelschließblech von mindestens 3 mm Stärke eingebaut wird und
· das Winkelschließblech mit Mauerankern an mindestens 2 Stellen im Mauerwerk verankert ist.
Für Schließbleche gibt es keine Prüfung nach VdS-Richtlinien oder eine Einstufung gem. DIN-Prüfung. Dennoch kann der Hinweis auf eine geprüfte Einbruchhemmung verwendet werden. In diesem Fall muss eine Baumusterprüfung nach der Prüfrichtlinie "Geprüfte einbruchhemmende Schließbleche" erfolgt sein. Die Vorgaben zur Baumusterprüfung werden von der TÜV Produkt Service GmbH, 65760 Eschborn genannt.
Zusatzschlösser für Türen - "Nachrüstsicherungen"
Zur nachträglichen Absicherung einer Tür sind Zusatzschlösser gut geeignet. Bei entsprechender Ausführung erhöhen sie den Sicherheitswert einer Tür erheblich. Zusatzschlösser sind ein richtiger Schritt in die Richtung "zusätzliche Sicherheit". Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass auch die Bandseite ("Scharnierseite") der Tür ebenfalls zusätzlich zu sichern ist.
Zusatzschlösser können Ihnen helfen,
· wenn Sie die Tür nur einen Spalt weit öffnen möchten, um zu sehen, wer vor der Tür steht,
· wenn Sie die Tür auch bei Ihrer Abwesenheit an einem zweiten Eingriffspunkt abschließen wollen. Hierbei ist zu beachten, dass Sie die Tür konsequent mit zwei verschiedenen Schlüsseln – von denen Sie natürlich keinen verlieren dürfen – abschließen müssen,
· wenn Sie mit diesem Schloss bei Anwesenheit das vorhandene Türschloss unterstützen möchten.
Wenn auch Ihre Kinder das Zusatzschloss bedienen sollen, dann achten Sie auf die Montagehöhe. Eventuell kann es nicht bedient werden, wenn es zu hoch montiert wird.
...und woran kann man die "Sicherheit" erkennen? Auch Nachrüstsicherungen können in einer DIN-gerechten Prüfung die einbruchhemmende Wirkung nachweisen. Grundlage für die Prüfung ist die DIN 18104 (Teil 1).
Im Fachhandel werden an Zusatzschlössern z.B. Kastenschloss (auch mit Sperrbügel), Querriegelschloss (Panzerriegelschloss) oder Stangenschloss (Basküleverschluss) angeboten. Fachgerechte Montage ist Voraussetzung für die einbruchhemmende Wirkung eines Zusatzschlosses.
Kastenschlösser werden von innen auf das Türblatt geschraubt. Der Schließkasten, in den der Riegel greift, wird innen auf der Zarge montiert. Eine noch höhere Stabilität bietet die Verankerung des Schließkastens im Mauerwerk. Von außen kann das Schloss mit einem Schlüssel betätigt werden, von innen durch einem Drehknopf. Bei Glastüren ist ein Kastenschloss mit Drehknopf ungeeignet, da ein Täter in Höhe des Schlosses ein Loch in die Scheibe schlagen und so den Drehknopf erreichen kann. In diesem Fall muss der Drehknopf ebenfalls mit einem Schließzylinder ausgestattet sein.

Kastenschloss mit Sperrbügel
Abbildung: (C) VdS Schadenverhütung
Zum Schutz vor Einbruch und Überfall gibt es Kastenschlösser mit Sperrbügel. Ist dieser vorgelegt, lässt sich die Tür ca. 10 cm weit öffnen, und man kann mit der Person, die draußen steht, aus sicherer Distanz sprechen.
Eine Sicherheitskette entspricht nicht mehr dem heutigen Sicherheitsstandard, da sie einem stärkeren Angriff nicht standhält und bei falscher Montage von außen geöffnet werden kann.
Querriegelschloss
Querriegelschlösser werden auch als Panzerriegel- oder Doppelriegelschloss bezeichnet. Sie werden an der Türmitte montiert und verlaufen quer über das gesamte Türblatt. Die Riegel greifen rechts und links in Schließkästen in der Zarge bzw. im Mauerwerk. Die Tür ist somit auf der Schloss-Seite und auf der Band-Seite sicher verankert. Sowohl von außen als auch von innen lässt sich der Querriegel mittels eines Zylinderschlosses betätigen.
Im Fachhandel gibt es auch Querriegelschlösser mit Sperrbügel. Dadurch besteht die Möglichkeit, die Tür einen Spalt breit zu öffnen, ohne dass man der Person, die vor der Tür steht, ausgeliefert ist.

Querriegelschloss
1 Riegel 2 Schließkasten 3 Schließkasten mit Sperrbügel
Abbildung: (C) VdS Schadenverhütung
Stangenschloss
Ein Stangenschloss bezeichnet man auch als Basküleverschluss. Es ist vor allem zur Absicherung von Flügeltüren sinnvoll, wie sie noch häufig in Altbauten anzutreffen sind. Es besteht aus Stangen, die oben und unten in Schließbleche in der Zarge bzw. im Fußboden greifen. Eine weitere Einbruchhemmung wird bei Schlössern erzielt, bei denen zusätzlich quer über die Breitseite der Tür verlaufende Stangen links und rechts in Schließbleche in die Zarge greifen. So ist eine Verriegelung nach allen vier Seiten der Tür möglich.
Hinweis:
Wo Personen leben, bei denen das Risiko besteht, dass sie plötzlich hilflos werden könnten – wie z.B. ältere oder kranke Menschen – sollten Verwandte oder Nachbarn einen Zweitschlüssel für das Türschloss sowie das Zusatzschloss haben, damit jederzeit Hilfe von außen möglich ist.
Hinweis und TIPP:
Wenn Sie Ihrem Nachbarn einen Haustürschlüssel geben, dann setzt das natürlich volles Vertrauen voraus. Wir empfehlen, den Schlüssel in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag, Dose o.ä. zu hinterlegen. "Verschlossen und versiegelt", dass klingt nach sehr starkem Misstrauen. So darf es aber nicht verstanden werden! Sollten Sie die Vermutung haben, dass jemand mit diesem Zweitschlüssel in die Wohnung unberechtigt eingedrungen ist, dann lassen Sie sich den verschlossen und versiegelten Umschlag zeigen. Wenn das Siegel unbeschädigt ist, dann ist es ihre Vertrauensperson nicht gewesen - Misstrauen und falsche Vermutungen haben keine Chance. Der verschlossenen und versiegelte Umschlag ist ein Schutz für alle Beteiligten.
Der hinterlegte Zweitschlüssel darf nie mit Namen und Adresse des Besitzers versehen werden!!! Sonst könnten Dritte den Schlüssel verwenden.
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Checkliste
Damit Sie die gröbsten Schwachstellen selbst herausfinden können, haben wir eine Checkliste angefertigt. Jede Frage, die Sie mit einem „Nein“ beantworten, stellt eine Schwachstelle dar.
Schlösser
1. Haben Sie alle Außentüren mit Zylinderschlössern oder Zuhaltungsschlössern gesichert?
Ja o Nein o
2. Schließt der Profilzylinder außen bündig mit dem Sicherheitsbeschlag ab?
Ja o Nein o
3. Ist an der Tür ein geprüfter Sicherheitsbeschlag (z.B. Klasse ES1) oder besser montiert?
Ja o Nein o
4. Ist der Beschlag mit einem Kernziehschutz ausgestattet?
Ja o Nein o
5. Ist der Türbeschlag gegen Abschrauben von außen gesichert?
Ja o Nein o
6. Ist der Beschlag bzw. der Zylinder gegen Aufbohren gesichert?
Ja o Nein o
7. Ist ein verlängertes massives Schließblech vorhanden?
Ja o Nein o
8. Ist das Schließblech ausreichend in dem Mauerwerk verankert?
Ja o Nein o
9. Ist die Tür durch ein Zusatzschloss zusätzlich gesichert?
Ja o Nein o
10. Ist der Schlosskasten aus Metall?
Ja o Nein o
11. Bestehen Riegel und Falle aus Metall?
Ja o Nein o
12. Können Sie Ihr Schloss zweimal schließen? (Den Schlüssel beim Abschließen 2x komplett drehen?)
Ja o Nein o
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Wichtig:
Ein sicheres Schloss macht noch keine sichere Tür.
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