Was man selber tun kann
- Persönlicher Schutz vor Gewalt
- Verhalten in Gefahrensituationen
- Notwehr
- Waffen zur Selbstverteidigung
- Urlaub
- Tricks an der Wohnungstür
Persönlicher Schutz vor Gewalt
Kriminalität in Verbindung mit Gewaltbereitschaft nimmt zwar zu, es besteht jedoch trotzdem kein Anlass, ständig in Angst vor möglichen Verbrechen zu leben. Was man über Presse, Fernsehen und Rundfunk erfährt, verzerrt das Bild, denn berichtet wird vor allem über Spektakuläres. Aber statistisch gesehen und verglichen mit anderen Industrienationen ist das Risiko, hierzulande einem Verbrechen zum Opfer zu fallen, gering. Es muss in diesem Zusammenhang auch erwähnt werden, dass Opfer häufig durch eigenen Leichtsinn oder durch Vertrauensseligkeit Straftaten ermöglichen oder begünstigen; durch umsichtiges Verhalten kann man möglichen Verbrechen in aller Regel gut vorbeugen:
- Bei Dunkelheit sollten unbeleuchtete und einsame Gegenden (Parkanlagen, Industriegebiete, Parkplätze, Gassen) gemieden werden. Wählen Sie lieber einen Umweg über belebtere Straßen.
- Das Erlernen von Selbstverteidigungstechniken wie Judo oder Karate ist grundsätzlich sinnvoll, da sie den Abwehrinstinkt stärken und selbstsicheres, entschlossenes Auftreten fördern, so dass man vielleicht gar nicht erst als Opfer ausgewählt wird; allerdings sollte man seine erworbenen Fähigkeiten nicht überschätzen, da der Kriminelle in aller Regel auf die Überraschung seines Opfers abzielt und so von vornherein den Vorteil auf seiner Seite hat.
- Brieftaschen und Geldbörsen sollte man nur in Innentaschen der Kleidung, aber niemals sichtbar und leicht erreichbar in Außentaschen tragen. Noch besser ist es, wenn Sie Ihr Geld und Ihre Ausweispapiere in einem Brustbeutel, den Sie unter dem Pullover tragen, aufbewahren.
- Man sollte immer nur soviel Bargeld dabei haben wie nötig. Das gleiche gilt für Dokumente: Idealerweise sollte man auch nur die Ausweise mit sich führen, die man wirklich braucht.
- Erstellen Sie eine Liste aller Ausweispapiere, die Sie in Ihrer Brieftasche mitführen (z.B. Personalausweis, Führerschein, EC-Karte, Kreditkarte, Büchereiausweis usw.). Notieren Sie zusätzlich die Telefonnummern, die notwendig sind, um einen Verlust zu melden bzw. Ihr Konto sperren zu lassen (Polizeidienststelle, Zentraler Sperrannahmedienst, Kreditkarteninstitut). Sehr nützlich bei einem eventuellen Verlust ist es, wenn man Fotokopien seiner Ausweise zu Hause deponiert hat.
Gerade ältere Leute sind immer wieder hilflose Opfer für Gewalttäter. Sie können sich aber auch als älterer Mensch durch ein paar geschickte Verhaltensweisen schützen: 
- Pflegen Sie häufigen Kontakt zu (gleichaltrigen) Menschen in Ihrer Nachbarschaft. Tauschen Sie Erfahrungen und Beobachtungen aus, z.B. auch über verdächtige Personen in Ihrem Viertel.
- Sie sollten auf Spaziergängen und auch sonst, wenn irgend möglich, keine Handtasche mitnehmen oder zumindest Ihre Wertsachen nicht darin transportieren. – Wenn Sie zur Bank gehen, sollten Sie eine Begleitperson mitnehmen, denn Gruppen werden seltener angegriffen.
Wohnung und Haus
Auch sein Zuhause kann man wirksam vor Verbrechen, hier sind es vornehmlich Einbruch und Diebstahl, schützen. Relativ selten wird an der Haustür oder in der Wohnung ein Raub durchgeführt.
Untersuchungen haben erwiesen, dass die meisten der verübten Raubüberfälle nicht stattgefunden hätten, wenn die Opfer...
- ...geeignete Sicherungen an der Tür gehabt bzw. benutzt hätten. Der oder die Täter haben den Bewohner nach dem Öffnen der Tür in die Wohnung oder das Haus zurückgedrängt.
- ...den Täter nicht freiwillig in die Wohnung gelassen hätten. Überprüfen Sie telefonisch die Echtheit des Ausweises des „Polizeibeamten“, der Ihr Geld auf „Falschgeld“ untersuchen möchte. Lassen Sie die Person während des Telefonates nicht in die Wohnung. Schließen Sie die Tür. Ein echter Polizeibeamter hat für diese Maßnahme Verständnis!
- ...das Haus besser abgesichertes hätten. Dann hätte der heimkehrende Bewohner den Einbrecher nicht auf frischer Tat erwischen können.
Die Bedrohung durch „Klingelgangster“ und Trickdiebe lässt sich durch Vorsicht und die gleichen Schutzmaßnahmen abwenden, die auch einen Einbruch verhindern sollen.
Lassen Sie sich von der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle über geeignete sicherheitstechnische Einrichtungen zum Einbruchs- und Überfallschutz beraten. Folgende vorbeugende Maßnahmen sollten Sie beherzigen:
- Schauen Sie durch den Türspion oder benutzen Sie die Türsprechanlage, bevor Sie die Tür öffnen.
- Legen Sie beim Öffnen der Tür den Riegel vor!
- Lassen Sie keine fremden Personen in die Wohnung. (Vorsicht mit neuen Bekannten.)
- Lassen Sie Türen und Fenster nie unverschlossen (zweimal verriegeln), wenn Sie sich nicht in unmittelbarer Nähe aufhalten. Schließen Sie Türen und Fenster sorgfältig ab (Schlüssel immer zweimal umdrehen), wenn Sie Haus oder Wohnung verlassen. Das gleiche gilt nachts.
- Helle Außenlampen, die sich mit Dämmerungsschalter oder Bewegungsmelder und gleichzeitig mit anderen Lampen im Haus (möglichst in jedem Raum) einschalten, verscheuchen erfahrungsgemäß Einbrecher. Eine solche Beleuchtungsanlage sollte vom Schlafzimmer aus bedienbar sein, damit man bei Anzeichen von nächtlichem Überraschungsbesuch schnell reagieren kann.
- Sie sollten im Schlafzimmer einen Telefonanschluss haben, damit Sie im Ernstfall die Polizei alarmieren können. Deponieren Sie dort auch die Polizei-Notrufnummer und andere Notfallnummern (z.B. des Notarztes oder des nächstgelegenen Krankenhauses).
- Ihre Schlafzimmertür sollte mit einem Riegel ausgestattet sein, damit Sie sich notfalls in Sicherheit bringen können.
- Guter Kontakt mit den Nachbarn zahlt sich aus. Wenn Sie Ihrem Nachbarn ab und zu einen Dienst erweisen, wird er bzw. sie Ihnen auch helfen, wenn Sie einmal in Schwierigkeiten sind.
- Auch gegenüber Bekannten oder Freunden sollten Sie nicht die Äußerung machen, dass Sie kostbare Antiquitäten, Schmuck oder „echte Teppiche“ in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus haben. Wertvolle Gegenstände sollten auch nicht am Fenster stehen oder vom Fenster aus sichtbar sein. Schmuck, Münzen u.ä. sollten nur in einem geschützten Wertbehältnis (Tresor) oder im Schließfach einer Bank verwahrt werden.
Stellen Sie eine Liste Ihrer wertvollen Einrichtungsgegenstände einschließlich Typen und Fabrikationsnummern zusammen; machen Sie Fotos von Teppichen, Antiquitäten, Schmuck usw. und deponieren Sie Liste und Fotos im Kundenschließfach einer Bank oder Sparkasse.
Im Falle eines Diebstahls können Sie anhand der Fotos vergleichen welche Schmuckstücke fehlen. Stehen solche Fotos zur Verfügung, ist auch eine sonst sehr zeitraubende und mühsame Beschreibung für die polizeiliche Ermittlung nicht erforderlich. Die Veröffentlichung der Fotos erschwert Dieben den Weiterverkauf und erleichtert der Polizei die Zuordnung aufgefundener Gegenstände.
- Notieren Sie sich die Serien- und Gerätenummern von Elektrogeräten wie z.B. Fernseher, Videorecorder und -kamera, Stereoanlage, Computer.
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Verhalten in Gefahrensituationen
Ideale und allzeit wirkungsvolle Verhaltensweisen in Konfliktsituationen gibt es nicht; grundsätzlich sollte man immer versuchen, sie ohne Anwendung von Gewalt zu überwinden. Gewaltanwendung entsteht oft durch sogenannte Aufschaukelungsprozesse zwischen Tätern und Opfern, z.B. durch gegenseitige abfällige Bemerkungen. Scheuen Sie sich nicht, eventuell vor jemandem als Feigling dazustehen – wenn sich so eine Auseinandersetzung vermeiden lässt.
Der Einsatz von Waffen trägt in aller Regel zur Eskalation der Gewalt bei.
Werden Sie Opfer eines Verbrechens, schreien Sie laut um Hilfe; wenn Zeugen da sind, sprechen Sie sie direkt an und bitten Sie sie, Ihnen zu helfen oder die Polizei zu verständigen.
Helfen Sie auch, wenn Sie sehen, dass jemand tätlich angegriffen wird. Schauen Sie nicht weg! Schreiten Sie allerdings nicht selbst ein, sondern alarmieren Sie sofort die Polizei. Prägen Sie sich markante Merkmale des Täters ein (Alter, Haarfarbe, Größe, Geschlecht, Kleidung).
Die Polizei ist bei der Aufklärung von Verbrechen auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Auch wenn Sie lediglich den Verdacht haben, dass eine Straftat begangen wurde oder begangen werden könnte, sollten Sie dies der Polizei melden. Tun Sie dies nicht, machen Sie sich gegebenenfalls sogar strafbar – und es ist in jedem Fall besser, sich einmal zu viel als einmal zu wenig an die Polizei zu wenden.
Und vergessen Sie nicht, auch Sie könnten einmal auf Hilfe oder die Aussage eines Zeugen angewiesen sein!
Notwehr
Im Strafgesetzbuch ist Notwehr wie folgt definiert:
§ 32 StGB Notwehr
„1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“
§ 33 StGB Überschreiten der Notwehr
„Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.“
Handlung aus Notwehr gegenüber einem Angreifer kann durchaus gerechtfertigt sein, jedoch muss immer die Verhältnismäßigkeit bedacht werden. Es darf nur das Mittel zur Abwehr des Angriffs eingesetzt werden, das dazu erforderlich ist, sonst kann man sich wegen Körperverletzung strafbar machen.
Also: „Nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen!“
Waffen zur Selbstverteidigung
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit dem Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt („PTB“ und Kenn-Nummer im Kreis) dürfen von jeder Person über 18 Jahren erlaubnisfrei erworben und geführt werden.
Keine Altersbeschränkungen gibt es für Reizstoffsprühgeräte mit dem Prüfzeichen des Bundeskriminalamtes („BKA“ in der Raute).

Bitte beachten Sie, dass die Ausführung der Prüfzeichen in den einzelnen Bundesländer variiert.
Bei den oben genannten Zeichen handelt es sich um Zulassungs- und Prüfzeichen. Sie stellen keine Empfehlung dar.
Für den Besitz von scharfen Schusswaffen sowie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ohne Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt ist eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Für das Mitführen solcher Waffen benötigt man einen Waffenschein. Diese Dokumente sind jedoch äußerst schwer zu bekommen und werden nur beim Nachweis besonderer Gefährdung ausgestellt. Es liegt kein ausreichender Grund vor, wenn man z.B. in einer einsamen Gegend wohnt. Hier wird vom Bürger verlangt, dass er sich durch sicherheitstechnische Maßnahmen am Haus schützt und/oder einen Hund hält.
Es gibt keine Waffen und Geräte, die aus polizeilicher Sicht zur Abwehr generell und bedingungslos zu empfehlen sind.
Durch zunehmende Angst in der Bevölkerung ist der Umsatz mit erlaubten Waffen (CS-Gas-Sprühdosen, Elektroschockgeräte usw.) stark angestiegen. Wer eine solche Waffe trägt, wird jedoch im Ernstfall möglicherweise einem Täter gegenüber provozierender reagieren und so evtl. Gewalt heraufbeschwören, die er sonst vielleicht hätte vermeiden können. Schon die Mitnahme, besonders aber der Einsatz solcher Waffen sollte nur nach reiflicher Überlegung vorgenommen werden, denn in aller Regel führt der Einsatz einer Waffe zur Eskalation der Gewalt. Ein Täter, der sich bedroht fühlt, kann leicht in Panik geraten und ist zu nicht mehr kalkulierbaren Reaktionen fähig. Dem Opfer widerfahren womöglich viel stärkere Verletzungen, als wenn es keine Waffengewalt angewendet hätte. Hinzu kommt, dass der Umgang mit Waffen ständige Übung erfordert, die man als Normalbürger in den seltensten Fällen hat. Der Angreifer ist immer schon dadurch im Vorteil, dass er sein Opfer überrascht; so muss man auch bedenken, dass einem Waffen leicht entrissen und sie dann gegen einen selbst verwendet werden können. Bei ungünstiger Witterung (z.B. Wind) kann man selbst von dem versprühten Reizgas getroffen werden.
Des weiteren ist zu beachten, dass Reizgas nichts nützt, wenn man es in der Handtasche trägt und es im entscheidenden Moment nicht schnell genug griffbereit ist.
Alternativ sollten zur Abwehr eher Signalgeräte (Druckluftpfeife) oder chemische Geruchsstoffe (synthetisches Stinktieröl) verwendet werden.
Synthetisches Stinktieröl eignet sich besonders für Frauen, die Angst vor einem Angriff oder einer Vergewaltigung haben. Das Stinktieröl wird in einer kleinen geschlossenen Ampulle am Körper, vorzugsweise in der Mitte des BH´s, getragen. Bei einem Angriff muss diese Ampulle mit den Fingern zerdrückt werden. Innerhalb von Sekunden entsteht ein ekelerregender Gestank, so dass damit zu rechnen ist, dass der Täter von seinem Opfer ablässt.
Über die Anwendung aller Selbstverteidigungswaffen informieren die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen.
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Urlaubsabwesenheit
Vor dem Urlaub
Haus bzw. Wohnung
Lassen Sie sich rechtzeitig (d.h. schon einige Monate) vor dem Urlaub von einer Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle über Möglichkeiten beraten, wie Sie Ihr Heim vor Einbrechern schützen können.
Ihre Wohnung oder Ihr Haus sollten auch während Ihres Urlaubs bewohnt wirken. Dazu muss der Briefkasten täglich geleert werden. Bitten Sie einen Freund oder vertrauenswürdigen Nachbarn, für sie den Briefkasten zu leeren und immer mal nach dem Rechten zu sehen. Ist dies nicht möglich, sollten Sie sich die Post und Zeitungen an Ihren Urlaubsort nachsenden oder die Post im Postamt lagern lassen und Zeitungen für die Zeit Ihres Urlaubs abbestellen. Rollläden sollten tagsüber hochgezogen werden (erkundigen Sie sich aber vorher bei Ihrer Versicherung, ob sie nicht verlangt, dass Rollläden während Ihrer Abwesenheit herunter zulassen sind). Beleuchtung sowie Radio und Fernsehen sollten zu unregelmäßigen Zeiten ein- und ausgeschaltet werden. Hier bietet sich die Installation einer Zeitschaltuhr an.
Teilen Sie keinesfalls in Ihrer Ansage auf dem Anrufbeantworter mit, dass Sie in Urlaub sind. Er sagt es jedem Anrufer! Besprechen Sie das Band mit einem neutralen Text.
Sie sollten auch nicht z.B. beim Einkaufen erzählen, dass Sie demnächst in Urlaub fahren wollen. Ein potentieller Einbrecher könnte diese Information aufschnappen und während Ihrer Abwesenheit in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ungestört sein Unwesen treiben.
Denken Sie auch daran, Außensteckdosen am Haus abzuschalten und Gartenmöbel oder Leitern wegzuräumen, die leicht als Aufstiegshilfen dienen könnten. Darauf sollten Sie allerdings immer achten – nicht nur, wenn Sie in Urlaub fahren.
Vor Ihrer Abreise sollten Sie noch einen Rundgang durch Haus oder Wohnung machen und überprüfen, ob alle Außentüren, Fenster usw. verschlossen sind.
Geben Sie Freunden oder Verwandten Ihre Urlaubsanschrift, damit Sie im Notfall informiert werden können.
Wertgegenstände und Dokumente
In den Urlaub möglichst wenig Wertgegenstände mitnehmen! Während Ihrer Abwesenheit sind sie ebenfalls am sichersten im Kundenschließfach eines Geldinstituts aufgehoben (zusammen mit einer Auflistung der deponierten Gegenstände). Viele Geldinstitute bieten als Urlaubsservice ein Schließfach auch für kurze Zeit an. Erstellen Sie ebenso eine Liste von Schmuck und Wertgegenständen, auf die Sie im Urlaub nicht verzichten möchten, damit Sie den eventuellen Verlust nachher Ihrer Versicherung belegen können. Fotos sind auch hier sinnvoll.
Unbedingt sollten Sie eine Fotokopie Ihrer Ausweise und Fahrzeugpapiere mitnehmen, die Sie getrennt von den Originaldokumenten aufbewahren. Dies erleichtert es Ihnen, im Falle eines Diebstahls oder Verlusts der Originale, Ersatzdokumente zu bekommen.
Rund ums Auto
Ihr Auto sollten sie vor dem Urlaub auf folgende Weise sichern:
- Wenn Sie Gepäck auf dem Dach Ihres Wagens transportieren wollen, sollten Sie sich einen abschließbaren Dachgepäckträger oder eine abschließbare Gepäckbox anschaffen.
- Ihr Autoradio sollte über eine Diebstahlsicherung mit Codierung verfügen oder mit einem abnehmbarem Bedienteil ausgestattet sein.
- Wenn Sie Leichtmetallfelgen an Ihrem Wagen haben, sollten Sie diese durch eine Felgensicherung schützen.
- Vor Diebstahl können Sie Ihr Auto zusätzlich durch eine Lenkradsicherungsstange schützen; wenn Sie einen Wohnwagen mitnehmen, lassen Sie eine spezielle Deichselsicherung einbauen.
Zahlungsmittel
Diebe sind vor allem an Bargeld interessiert. Nehmen Sie daher nur soviel in Fremdwährung mit, wie Sie für den Anfang benötigen. Sie können dann am Urlaubsort weitere Beträge umtauschen. Weichen Sie möglichst auf bargeldlose Zahlungsmittel aus wie z.B. Kreditkarte, Reiseschecks, Postsparbuch. Allerdings müssen Sie darauf genauso sorgfältig achtgeben wie auf Bargeld und einige wichtige Regeln beachten. Bewahren Sie Karten und Schecks getrennt voneinander in Innentaschen Ihrer Kleidung, im Brustbeutel oder in der Gürteltasche auf; besonders zu empfehlen sind flache Taschen, die sich am Gürtel befestigen lassen und von außen nicht sichtbar unter dem Rock oder der Hose getragen werden.
Notieren Sie die Schecknummern und führen Sie Buch darüber, an wen Sie einen Scheck ausgegeben haben. Die zweite Unterschrift auf Reiseschecks darf erst in Gegenwart der Person, die den Scheck entgegen nimmt, geleistet werden.
Im Falle eines Diebstahls oder Verlusts Ihrer Kreditkarte sind Sie verpflichtet, dies dem Kreditkarteninstitut umgehend mitzuteilen. Wenn Sie mit Kreditkarte bezahlen, sollten Sie die Belege immer auf Richtigkeit prüfen und darauf achten, dass man Ihnen auch Ihre eigene Kreditkarte zurückgibt; Blankobelege sollten Sie niemals unterschreiben! Alle Belege sollten sorgfältig aufbewahrt werden, damit Sie nachher die Abrechnung überprüfen können.
Sperr-Notruf 116 116
Unter der einheitlichen Rufnummer 116 116 können ec- und Kreditkarten, Handys und weitere elektronische Berechtigungen 24 Stunden am Tag gesperrt werden, sofern die Herausgeber dieser Medien ihren Kunden diesen Schutz anbieten. Zu den Unternehmen, gehören die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe mit ec- und Kreditkarten, die Volksbanken und Raiffeisenbanken mit ec-Karten, American Express mit dem gesamten Kreditkartenprogramm, EURO Kartensysteme (mit MasterCard). Kunden dieser Unternehmen können somit im Notfall die genannten Karten und Medien über die einheitliche Rufnummer 116 116 sperren lassen.
Die Nutzung der 116 116 ist aus dem Inland gebührenfrei. Bei Anruf aus dem Ausland über +49 116 116 fallen die entsprechenden Verbindungskosten nach Deutschland an. Die über den Sperr-Notruf eingehenden Anrufer werden an die jeweils zuständigen Herausgeber von elektronischen Berechtigungen weitergeleitet, erst dort erfolgt dann die eigentliche Sperre der zu schützenden Medien. Eine vorherige Registrierung von Kundendaten und Passworten beim Sperr-Notruf ist für die Kunden somit nicht erforderlich.
Weitere Informationen können Sie auch unter www.sperr-notruf.de nachlesen.
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Verhalten am Urlaubsort
Unterwegs bzw. am Urlaubsort sollten Sie unbedingt die gleichen Sicherheitsregeln beherzigen wie zu Hause, z.B. bei Dunkelheit Parkanlagen und unbeleuchtete Straßen meiden, sich nicht auf übermäßigen Alkoholgenuss mit Fremden einlassen usw.
Zudem können Sie durch einige weitere Vorsichtsmaßnahmen das Risiko mindern, Opfer eines Verbrechens zu werden:
- Wenn Sie am Morgen Ihre Urlaubsfahrt beginnen, sollten Sie Ihr Gepäck nicht schon am Abend vorher in den Wagen laden.
- Wenn Sie unterwegs übernachten, sollten Sie Ihr gesamtes Gepäck mit ins Hotelzimmer nehmen, auch wenn es lästig ist.
- Es ist leichtsinnig, Wertsachen, Geld oder Ausweise unbeaufsichtigt im Wagen liegen zulassen. Bringen Sie Foto- oder Videoausrüstung lieber im Kofferraum unter, der auch während der Fahrt abgesperrt sein sollte. Wenn irgend möglich, behalten Sie Ihr Auto während eines Zwischenstopps im Auge. Denn auch der Kofferraum Ihres Wagens ist kein „Tresor“.
- Ratsam ist es, Wertsachen und Zahlungsmittel gleich bei der Ankunft im Hotelsafe oder bei der Campingplatzverwaltung verwahren zu lassen. Bitten Sie um eine Quittung und bewahren Sie diese sorgfältig auf.
- Lassen Sie z.B. beim Baden Ihre Sachen nicht unbeaufsichtigt. Bitten Sie Nachbarn, darauf aufzupassen und bieten Sie ihnen diese Gefälligkeit auch an.
- Schließen Sie Ihr Hotelzimmer, Ferienhaus oder Ihren Wohnwagen bei Abwesenheit stets ab. Lassen Sie bei Ihrem Wagen nie den Zündschlüssel stecken, auch wenn Sie nur für kurze Zeit abwesend sind (etwa beim Tanken); verschließen Sie auch Fenster, Schiebedach, Türen und Kofferraum.
- An Bahnhöfen, Häfen oder Flughäfen sollten Sie Ihr Gepäck nie aus den Augen lassen.
- Zeigen Sie niemals, wie viel Geld oder Schecks Sie mit sich führen. Bringen Sie diese in Brustbeuteln, verschließbaren Innentaschen Ihrer Kleidung oder in von außen unsichtbaren Gürteltaschen unter. Nehmen Sie immer nur soviel Geld mit, wie Sie voraussichtlich ausgeben werden.
- Geld sollten Sie nur in Geldinstituten tauschen; das Risiko – auch wenn der Wechselkurs noch so günstig erscheint –, von einem Händler auf der Straße hereingelegt zu werden, ist zu groß. Mancher Täter reißt Ihnen das Geld aus der Hand oder gibt Ihnen ein Bündel aus Falschgeld, ungültigen Scheinen oder Zeitungspapier – mit jeweils einem echter Schein oben und unten – zurück.
- Achten Sie unbedingt beim Ausfüllen eines Schecks darauf, dass Sie die richtige Währung (EUR, US-Dollar, etc.) eintragen. (1.000 US-Dollar sind keine 1.000 EUR – es kann teuer werden, wenn ein Betrüger die fehlende Währungseinheit später "ergänzt".)
- Sie sollten Ihre Handtasche (oder auch die Fototasche) immer am Schulterriemen tragen und unter den Arm klemmen. Tragen Sie die Tasche stets zur straßenabgewandten Seite. So kann Ihnen keiner vom Fahrrad, Motorrad oder aus dem fahrenden Auto heraus die Tasche entreißen. In Lokalen sollten Sie die Tasche nicht über die Stuhllehne hängen; geben Sie auch auf Ihre Garderobe acht.
- Immer wieder kommt es vor, dass Trickdiebe Notsituationen (Unfälle, Pannen) vortäuschen und hilfsbereite Urlauber dann bestehlen. Bieten Sie in solchen Fällen (ohne Ihren Wagen zu verlassen!) an, von der nächsten Tankstelle aus einen Pannendienst zu schicken. Seien Sie vorsichtig, wenn sich „Landsleute“ bei Ihnen Geld leihen wollen. Sie können diese auch an das nächste Konsulat/Botschaft verweisen, wo sie Hilfe bekommen können.
- Seien Sie grundsätzlich vorsichtig, wenn Fremde Sie bitten, Taschen, Koffer oder Pakete in ein anderes Land oder nach Hause mitzunehmen, es könnte sich beim Inhalt um Drogen oder um Gegenstände handeln, die nicht aus- oder eingeführt werden dürfen (z.B. Kulturgut oder Tiere und Tierprodukte, die dem Artenschutz unterliegen). Sie sollten sich auch niemals auf einen Drogenkauf einlassen. In vielen Ländern ist schon der Besitz kleinster Mengen strafbar – in manchen Ländern droht sogar die Todesstrafe.
- Seien Sie immer misstrauisch, wenn Sie vermeintlich wertvolle Uhren oder Schmuck, Markenkleidung oder -parfums zu extrem günstigen Preisen angeboten bekommen; es handelt sich oft um wertlose Nachahmungen oder Diebesgut.
- Ehe Sie viel Geld für Antiquitäten ausgeben, sollten Sie sich erkundigen, ob deren Ausfuhr überhaupt erlaubt ist. Vermeiden Sie es auch, Tiere, Tierprodukte oder Pflanzen, die unter das Artenschutzabkommen fallen, zu erwerben. Dies ist in aller Regel im Ausland verboten und wird beim Verlassen des Landes sowie auch bei der Wiedereinreise nach Deutschland erhebliche Schwierigkeiten bereiten.
Sind Sie im Ausland Opfer einer Straftat geworden, sollten Sie unbedingt die örtliche Polizei aufsuchen. Sie helfen damit bei der Aufklärung von Straftaten, außerdem ist eine Meldung des Verbrechens bei der örtlichen Polizei unabdingbar für die Geltendmachung von Versicherungsansprüchen in Deutschland. (Lassen Sie sich die Anzeigenerstattung bescheinigen.) Sollten Sie der Landessprache nicht mächtig sein, bitten Sie Bekannte, den Reiseleiter oder Hotelangestellte, Sie zu begleiten. Wenden Sie sich dann persönlich an die deutsche Auslandsvertretung (Konsulat oder Botschaft), wo Sie Hilfe erhalten (Beschaffung von Ersatzdokumenten, Bargeld usw.).
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Tricks an der Wohnungstür
Mit ein paar Vorsichtsmaßnahmen, die man sich grundsätzlich angewöhnen sollte, lässt sich viel Unheil vermeiden. Trickbetrüger und -diebe, die an die Haustür kommen, lassen sich immer wieder neue Maschen einfallen, die das Ziel haben, eingelassen zu werden und mit dem Opfer alleine zu sein, damit es keine Zeugen gibt.
· Schauen Sie also vor dem Öffnen durch Fenster oder Türspion und benutzen Sie die Türsprechanlage.
· Öffnen Sie die Tür niemals ohne vorgelegten Sperrbügel oder Sicherheitskette.
· Lassen Sie niemals Fremde in Ihre Wohnung oder Ihr Haus.
Schärfen Sie dies auch Ihren Kindern ein.
Lassen Sie sich auch nicht täuschen, wenn Sie ein(e) Unbekannte(r) an der Haustür um Hilfe bittet, etwa wegen Übelkeit nach einem Glas Wasser verlangt oder Sie nach Papier und Bleistift fragt, um einem angeblich nicht angetroffenem Nachbarn eine Nachricht zu hinterlassen. Öffnen Sie die Tür nur bei vorgelegtem Sperrbügel oder Sicherheitskette und bieten Sie an, ein Glas Wasser bzw. das Schreibzeug herauszureichen. Falls jemand darum bittet, wegen eines Unfalls, einer Autopanne oder Erkrankung Ihr Telefon zu benutzen, sollten Sie anbieten, den Anruf selbst zu tätigen und einen Arzt oder die Pannenhilfe zu verständigen.
Nehmen Sie für Ihre Nachbarn ohne deren Auftrag oder Ankündigung keine Päckchen oder Pakete entgegen, für die eine Zahlung (Nachnahme) erforderlich ist.
Amtspersonen, Außendienstmitarbeiter von Energieversorgungsunternehmen und Handwerker, die in Mietwohnungen Aufträge zu erfüllen haben, werden im allgemeinen von der Hausverwaltung angekündigt oder kündigen sich schon Tage vorher selbst an. Lassen Sie also niemals Personen ein, die angeblich eine Befugnis zum Betreten der Wohnung haben, von deren Auftrag Sie aber nicht informiert wurden. Verlangen Sie – bei vorgelegtem Sperrbügel oder Sicherheitskette – den Dienstausweis (achten Sie darauf, ob er gedruckt oder nur kopiert ist, ein Lichtbild aufweist und mit einem Stempel versehen ist). Fragen Sie sofort bei der Behörde, dem Handwerksbetrieb oder der Hausverwaltung telefonisch nach. Suchen Sie dazu aber die Telefonnummer selbst aus dem Telefonbuch heraus, damit Ihnen keine falsche gegeben werden kann und Sie möglicherweise einem Täuschungsmanöver erliegen.
Auch außerhalb solcher Trickbetrügereien müssen Sie bei Bestellungen bzw. Vertragsabschlüssen in den eigenen vier Wänden genau darauf achten, wen Sie vor sich haben. Denn überall gibt es natürlich auch im sog. Direktvertrieb schwarze Schafe. Im Zweifelsfall verzichten Sie lieber auf günstig erscheinende Angebote, als sich einer unkalkulierbaren Gefahr auszusetzen. Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck; seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen jemand sagt, ein bestimmtes Sonderangebot gelte nur bei sofortiger Unterschrift oder er angibt, die Unterschrift bestätige nur seinen Besuch oder die Abgabe eines Freiexemplars.
Neben denjenigen, die nur auf einen schnellen Euro aus sind und danach auf Nimmerwiedersehen verschwunden sind, gibt es jedoch zahlreiche bekannte und seriöse Unternehmen, die an einer langfristigen Geschäftsbeziehung mit dem Kunden interessiert sind. Achten Sie daher besonders auf ein bestimmtes Gütesiegel, das die Außendienstmitarbeiter dieser Unternehmen bei sich führen (auf Ausweis oder Firmenunterlagen). Es stellt ein stilisiertes Hausdach dar, unter dem die Worte "Gut beraten - zu Hause gekauft" zu lesen sind. Dies ist auch der Name des Verbandes, dem diese Firmen angeschlossen sind.
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Wichtig:
Unter der einheitlichen Rufnummer 116 116 können vielen ec- und Kreditkarten und Handys gesperrt werden
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