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Start Einbruchmeldeanlagen (EMA)

Einbruch- und Überfallmeldeanlagen

AllgemeinesEMA klein1
Fehl- und Falschalarm
Einbruchmeldeanlagen-Typen
VdS-Anerkennung
Zentralen
Melder für Einbruchmeldeanlagen
Signalgeber für Einbruchmeldeanlagen
Checkliste

Allgemeines


Die Aufgabe einer Einbruchmeldeanlage (EMA) ist die Überwachung eines Objektes (im privaten Bereich meist eines Wohnobjektes). Sie soll möglichst frühzeitig erkennen und melden, wenn jemand in den überwachten Bereich einzudringen versucht. Idealerweise bewirkt sie, dass der Täter durch den ausgelösten Alarm abgeschreckt wird und von seinem Vorhaben, in das überwachte Objekt einzubrechen, ablässt. Erfahrungsgemäß lassen sich Täter oft von vornherein vom Einbruch in Wohnobjekte abschrecken, wenn sie feststellen, dass eine Einbruchmeldeanlage installiert ist.

Zum Schutz vor Einbruch sollte das Objekt auf jeden Fall zunächst mechanisch gut abgesichert werden. Dies ist äußerst wichtig, da eine Einbruchmeldeanlage im Gegensatz zu mechanischen Sicherungsvorrichtungen nicht imstande ist, einen Einbruch abzuwehren. Eine Einbruchmeldeanlage kann einen Einbruch oder einen Einbruchsversuch nur melden. Je weiter die Anfahrt des gewerblichen Wachdienstes bzw. der Polizei ist, um so stärker muss die mechanische Grundsicherung sein, damit die Täter von dem Einbruch abgehalten werden.

Einbruchmeldeanlagen können eingesetzt werden für die sogenannte Außenhautüberwachung, bei der Angriffe auf Einstiegsmöglichkeiten (Fenster, Türen, Lichtkuppeln etc.) gemeldet werden. Bei der Innenraumüberwachung werden, wie der Begriff schon aussagt, Innenräume überwacht. Ein Nachteil bei der Innenraumüberwachung ist allerdings, dass erst Alarm ausgelöst wird, wenn sich der Täter bereits im Innern des Hauses befindet. Das gleiche Problem tritt bei der Einzelobjektüberwachung auf, da hier nur einzelne Wertgegenstände, wie z. B. Gemälde, Skulpturen, Wertschränke, überwacht werden. Die Freigeländeüberwachung registriert, wenn jemand in das Gelände oder den Garten eindringt.

Häufig kann in eine Einbruchmeldeanlage eine Überfallmeldeanlage integriert werden. Dies bedeutet, dass selbst wenn die Einbruchmeldeanlage unscharf (aus-) geschaltet ist, mit einem Handsender oder einem versteckten Schalter Hilfe geholt werden kann. Das beste Beispiel hierfür sind Kassenschalter in Geldinstituten – der Kassierer kann bei einem Überfall unbemerkt die Polizei rufen.

Der Einsatz von Überfallmeldeanlagen eignet sich jedoch nicht nur für Geldinstitute, sondern auch für den Einzelhandel und Privatpersonen. Sollten Sie an der Haustür oder nachts überfallen werden, hilft Ihnen eine Einbruchmeldeanlage wenig, da sie nicht scharf (ein-) geschaltet ist. Mit einer angeschlossenen Überfallmeldeanlage können Sie Hilfe rufen.

Beim Alarm selbst unterscheidet man zwischen optisch-akustischem Alarm (Blinklicht, Sirene) und stillem Alarm. Optisch-akustischer Alarm soll vor Ort auf die Gefahrensituation aufmerksam machen (Alarmierung von Nachbarn, Passanten, Abschreckung des Täters). Stiller Alarm ist dagegen für den Täter nicht wahrnehmbar: Über ein automatisches Telefonwählgerät werden z.B. Freunde, Bekannte oder ein privates "Wach- und Sicherheitsunternehmen (WuS)" benachrichtigt. Nur bei hohen abzusichernden Werten (z.B. Juwelieren, Geldinstitut) ist es möglich, dass die Einbruchmeldeanlage direkt mit der nächstgelegenen Polizeistation verbunden wird.
Die Benachrichtigung eines Wachdienstes ist empfehlenswert, da diese Firmen immer (24 Stunden täglich und jeden Tag im Jahr) erreichbar sind. Der Wachdienst verfügt über geschultes Personal. Die Wachdienstmitarbeiter wissen, wie zu handeln ist. Durch die 100%ige Erreichbarkeit des Wachdienstes wird jede Alarmmeldung sofort bearbeitet. Sollten Sie "nur" Freunde oder Bekannte informieren, dann besteht die Gefahr, dass diese im Fall eines Falles nicht erreichbar sind.
Wachdienste kosten nicht die Welt... insbesondere wenn der mögliche Nutzen gegenübergestellt wird. Bezüglich der möglichen Maßnahmen durch den Sicherheitsdienst gibt ein weitreichendes Angebot; lassen Sie sich hierzu von den Wachunternehmen, ihrer Versicherung und den polizeilichen Beratungsstellen beraten.

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Bestimmte Einbruchmeldeanlagen lassen sich auch mit Gefahrenmeldern (Brandmelder, Wassermelder, Gasmelder) koppeln. Die Einbruchmeldeanlage sollte die Möglichkeit zur Erweiterung bieten, wenn man im Nachhinein weitere Räume, Objekte oder auch Gefahrenmelder in die Anlage integrieren möchte. Auch bei Stromausfall muss die Einbruchmeldeanlage funktionstüchtig bleiben. (Gefahrenmelder können nicht an jede Einbruchmeldeanlage angeschlossen werden, da die Einbruchmeldeanlage bzw. Gefahrenmeldeanlage unterschiedliche Signale für Einbruch, Feuer oder ausströmendes Gas an den Wachdienst oder die Feuerwehr melden muss.)
ACHTUNG: Einbruchmelde-, Überfallmelde- sowie Gefahrenmeldeanlagen müssen ausgesprochen zuverlässig funktionieren.
Falschalarme wirken sich negativ auf die Hilfsbereitschaft z.B. von Nachbarn aus, die den Alarm mit der Zeit nicht mehr ernst nehmen und sich über den ”Lärm” ärgern. Im Falle eines echten Alarms (Einbruch oder Überfall) könnte dann die Möglichkeit bestehen, dass wieder von einem Falschalarm ausgegangen wird und der Alarm nicht mehr beachtet wird. Des weiteren kostet bei Falschalarm jeder Einsatz von Polizei und Feuerwehr auch Geld.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den Anforderungen an eine Einbruchmeldeanlage, ggf. müssen Richtlinien entsprechend der VdS erfüllt werden. Um den Vorschriften der Versicherung gerecht zu werden, müssen Einbruch- und Überfallmeldeanlagen von einem geprüften Fachbetrieb installiert werden. Von einer selbst vorgenommenen Installation der Anlage ist abzuraten, da die Errichtung einer Einbruch- und Überfallmeldeanlage schwierig ist, komplexe Zusammenhänge berücksichtigt werden müssen und deshalb eine umfassende Planung erfordert.

Die Beratungsstellen der Kriminalpolizei und der qualifizierte Fachhandel beraten im Haus oder mit Hilfe von Bauplänen, welche Art von Anlagen für Ihr Objekt am ehesten in Frage kommt. Zusätzlich sollte geklärt werden, wo und wie Zentrale, Melder und Sirenen der Anlage am günstigsten platziert werden. Die Installation einer Einbruchmeldeanlage durch einen autorisierten Fachbetrieb (z.B. VdS-anerkannter Errichter) gibt auch die Gewähr, dass die Anlage zuverlässig funktioniert. Für eine zuverlässige Funktion ist auch die regelmäßige Inspektion erforderlich.

Eine Einbruch- und Überfallmeldeanlage sollte so konzipiert sein, dass alle gefährdeten Bereiche erfasst sind. Das heißt nicht, dass alle Räume (also auch Badezimmer, Vorratskammer und Waschküche) überwacht werden müssen. Es sollten aber alle Räume überwacht werden, in denen Wertsachen vorhanden sind oder die vom Einbrecher betreten werden können, wenn er auf der Suche nach Ihren "Schätzen" ist. (Wichtig: Die Positionierung der Melder sollte immer durch ein Fachbetrieb erfolgen, da hierfür eine genaue Gefahrenanalyse notwendig ist.)

Wichtig ist auch eine Montage aller Anlagenteile außer Reichweite für einen Täter, um einen Sabotageangriff zu vermeiden.

Wenn Sie sich für die Installation einer Einbruchmeldeanlage entscheiden, müssen Sie sich auch für einen Errichter entscheiden. Als Errichter wird der Fachbetrieb bezeichnet, der die Anlage in Ihrem Haus errichtet (installiert).

Listen von geprüften Errichterfirmen werden einerseits von der VdS und andererseits von den meisten Landeskriminalämtern sowie den polizeilichen Beratungsstellen in den entsprechenden Bundesländern angeboten.

Jede Errichterfirma, die in eine der Listen aufgenommen wurde, bietet VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlagen an und hat durch eine Prüfung bestätigt, dass der Betrieb über das notwendige Fachwissen für die Installation von Einbruchmeldeanlagen verfügt.

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Fehl- und Falschalarm

Einbruch- und Überfallmeldeanlagen sollen nur dann einen Alarm auslösen, wenn versucht wird, in den überwachten Bereich einzudringen oder wenn tatsächlich ein Überfall stattfindet.
Abhängig von der Zuverlässigkeit der installierten Anlage kann Alarm ausgelöst werden, obwohl kein Einbruch oder Überfall stattfindet. Die Ursache hierfür könnte z.B. ein technischer Defekt, ein falsch positionierter Melder oder ein Bedienungsfehler sein.
In diesen Fällen spricht man von einem „Falschalarm“; der häufig verwendete Ausdruck „Fehlalarm“ ist hier sachlich nicht richtig. Bei einem Fehlalarm liegt eine echte Alarmmeldung vor, die jedoch fehlgeleitet wurde.

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Einbruchmeldeanlagen-Typen

Auf dem Markt gibt es drei grundlegende Typen von Einbruchmeldeanlagen, die auf unterschiedlichen Übertragungsarten der Informationen zwischen Melder und Zentrale beruhen:
- Kabelgebundene Anlage
- Funkalarmanlage
- stromnetzgebundene Anlage

Auch die Kombination von kabelgebundenen und über Funk angebundenen Anlagenkomponenten ist möglich.

Kabelgebundene Anlage

Jeder einzelne Melder ist durch ein Kabel mit der Zentrale vernetzt. Diese Kabel transportieren ausschließlich Daten für die Einbruchmeldeanlage; dadurch ist die Übertragungssicherheit bei einer solchen Anlage sehr hoch. Da jeder Melder einzeln durch ein Kabel mit der Zentrale verbunden werden muss, ist die Montage aufwendig .

Funkalarmanlage

Bei der Funkalarmanlage ist keine bzw. nur eine sehr geringe Kabelinstallation notwendig, so dass hier der Installationsaufwand nicht sehr groß ist. Die Daten werden über Funk übertragen, wie beim Radio oder Funktelefon. Für einen möglichst störungsarmen Betrieb der Anlage sollten folgende Anforderungen erfüllt sein:
·    Die Daten müssen kodiert, d.h. verschlüsselt, sein, damit eine eindeutige Übertragung möglich ist und Störungen vermieden werden. Nur eine Meldung, deren Kodierung mit der Referenzkodierung der Alarmzentrale identisch ist, wird von dieser akzeptiert und weiterverarbeitet.
·    Des weiteren ist eine Störfunkerkennung erforderlich, die eine Sabotierung der Anlage verhindert.

Bei der Auswahl einer VdS-klassifizierten Alarmanlage sind die zuvor genannten Punkte erfüllt.

Kombination von kabelgebundenen und über Funk angebundenen Anlagenkomponenten

Weshalb gibt es eine solche Kombination, wenn mit der Funklösung der aufwendige Montageaufwand vermieden werden kann?
Funkanlagen und deren zugehörigen Komponenten sind zumeist teurer als die kabelgebundenen. Mit der Kombination ist es z.B. möglich Räume in denen die nachträgliche Verlegung von Meldeleitungen nicht mehr möglich ist (Ausstellungsräume, bauliche Situation) mit Funkmeldern auszustatten; in untergeordnete Räume (Lager, Keller) kommen kabelgebundene Melder zum Einsatz.

Stromnetzgebundene Anlage

Melder und Zentrale sind über das in aller Regel in jedem Haus bzw. jeder Wohnung vorhandene Stromnetz miteinander verbunden. Der Installationsaufwand ist hier sehr viel niedriger, da man jede beliebige Steckdose für den Anschluss von Meldern und Zentrale nutzen kann; es treten jedoch zwei Probleme anderer Art auf: Zum einen müssen die drei unterschiedlichen Phasen, in denen die Energieversorgung abläuft, durch einen Fachmann mit Phasenkopplern verbunden werden, zum anderen können unzureichend entstörte Elektromotoren (z.B. in Elektrogeräten) den Signalfluss stören. Bei stromnetzgebundenen Anlagen ist die Übertragungssicherheit daher nicht immer gewährleistet.

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VdS-Anerkennung

Wenn hohe Sachwerte versichert werden sollen und die Versicherung eine Anschaffung einer Einbruchmeldeanlage vorschreibt, muss auf die VdS-Zulassung geachtet werden. Dennoch sollte auch bei "normalen" Privathaushalten über die Anschaffung einer VdS-anerkannten Einbruchmeldeanlage intensiv nachgedacht werden. Bei der VdS-Prüfung werden die Anlagen umfangreich in Bezug auf Technik, Funktion, Sabotage und Zuverlässigkeit geprüft.
Die VdS Schadenverhütung, ein Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft stellt hohen Anforderungen an die Einbruchmeldeanlage. Nur Anlagen, die diese Prüfungen bestehen gelten als VdS-anerkannt.

Stromnetzgebundene Anlagen werden nicht vom VdS anerkannt.

Klassen A, B, C

Einbruchmeldeanlagen werden je nach der Höhe des Risikos, d.h. der Höhe der zu versichernden Werte, in die Klassen A, B und C eingeteilt. Im privaten Bereich (bei geringem Einbruchrisiko) ist normalerweise Klasse A ausreichend; bei einem großen zu versichernden Sachwert ist es möglich, dass die Versicherung die Klasse B vorschreibt. Im gewerblichen Bereich wird bei einem hohen zu versichernden Risiko eine Einbruchmeldeanlage der Klasse C gefordert.

Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung, den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen und einem Fachhändler (Errichter).

Bei der Entscheidung für eine bestimmte Klasse sollte man die zu versichernden Werte eher großzügig bemessen und berücksichtigen, dass die Anlage auch bei einem Wertzuwachs in der Zukunft noch ausreichend sein muss.

VdS-anerkannte Einbruchmeldeanlage der Klasse A

Zu einer von der VdS anerkannten Einbruchmeldeanlage der Klasse A gehört der weitgehende Einsatz von Bewegungsmeldern oder ggf. eine Öffnungs- bzw. Durchbruchüberwachung von Einstiegsmöglichkeiten (Fenstern, Türen usw.), was im Einzelfall geklärt werden muss. Es muss eine örtliche Alarmierung erfolgen. Über ein automatisches Telefonwählgerät sollte ein von der VdS anerkanntes Wach- und Sicherheitsunternehmen benachrichtigt werden.

Einbruchmeldeanlage der Klasse B

Für eine von der VdS anerkannte Einbruchmeldeanlage der Klasse B wird eine Öffnungs- bzw. Durchbruchüberwachung für alle Einstiegsmöglichkeiten (Fenster, Türen usw.) gefordert. Hier muss im Einzelfall geklärt werden, ob ein weitgehender Einsatz von Bewegungsmeldern ausreicht. Ebenfalls muss eine örtliche Alarmierung erfolgen sowie über ein automatisches Telefonwählgerät die Benachrichtigung eines von der VdS anerkannten Wach- und Sicherheitsunternehmens.

Die Klasse B wird in Haushalten mit erhöhtem Wertsachenanteil und bei gewerblichen Objekten mit einfacher und erhöhter Gefährdung gefordert.

Einbruchmeldeanlagen der Klasse C

Einbruchmeldeanlagen der Klasse C werden bei Objekten mit hoher Gefährdung eingesetzt. Hierzu zählen z.B. Juweliere und Pelzgeschäfte.

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Zentralen

Innerhalb einer Einbruchmeldeanlage stellt die Zentrale das wichtigste Element dar: Sie wertet die Signale der Melder aus und schaltet den Alarm.

Die Zentrale muss im überwachten Bereich an einem vor fremden Zugriffen geschützten Ort installiert sein. Bei nächtlicher Überwachung ist eine Installierung im Schlafzimmer sinnvoll. Ein Kellerraum ist ebenfalls ein geeigneter Ort für die Zentrale, da er für einen Dieb nicht sofort erreichbar ist. Der Raum, in dem sich die Zentrale befindet, muss durch einen eigenen Melder überwacht werden.

Die Bedienung der Alarmanlagenzentrale ist in aller Regel einfach. Anzeigeelemente sind: Alarm, Störung, Überfall, Sabotage, Scharf/Unscharf, Batterie- oder Netzausfall, Betriebsstörung. "Intelligente" Zentralen können zwischen Einbruch, Notruf, Feuer usw. unterscheiden und leiten die entsprechenden Signale weiter. Im Falle eines Stromausfalls müssen Batterien (Akkus) in der Zentrale eine ununterbrochene Überwachung gewährleisten.

· Aktivierung

Das Einschalten einer Einbruchmeldeanlage bezeichnet man als Scharfschalten. Es kann an verschiedenen Orten auf unterschiedliche Weise erfolgen:

– Alarmzentrale:
Die Aktivierung erfolgt direkt an der Zentrale. Damit nicht beim Ein- und Ausschalten der Anlage Alarm ausgelöst wird, muss eine Zeitverzögerung das Betreten und Verlassen des Raumes ermöglichen.
Zu beachten ist hier, dass ein Einbrecher die Zentrale der Einbruchmeldeanlage innerhalb der Zeitverzögerung sabotieren kann, bevor der Alarm aktiviert wird.

– Bedienfeld:
Um ein Sabotieren der Alarmanlagenzentrale durch den Einbrecher zu vermeiden, sollte diese in einem Raum installiert sein, der nicht häufig begangen wird und nicht für jedermann zugänglich ist. Hierfür bieten sich – wie bereits erwähnt – z.B. Kellerräume an.
Damit Sie nicht jedes mal zum "Scharf-" oder "Unscharf"-Schalten der Anlage in den Keller laufen müssen, bieten sich hier Bedienteile an. Dieses abgesetzte Bedienteil wird in der Nähe der Haustür (im überwachten Bereich) versteckt installiert.

Hinweis:
Bei der Aktivierung direkt an der Zentrale oder mit Hilfe eines Bedienteils kann Falschalarm ausgelöst werden, wenn Sie nach dem Scharfschalten der Anlage noch schnell an das klingelnde Telefon gehen. Noch bevor Sie das Telefongespräch beendet haben, ist die Zeitverzögerung abgelaufen, und Alarm wird ausgelöst.

– Kodierschloss
Wie beim Telefon eine Telefonnummer eingetippt werden muss, damit der gewünschte Gesprächspartner erreicht wird, genauso muss an einem Kodierschloss eine bestimmte Zahlen- oder Buchstabenkombination zum Scharf-/Unscharfschalten der Einbruchmeldeanlage eingegeben werden.
Damit ein Einbrecher nicht sämtliche Kombinationen ausprobieren kann, sollte auf eine große Anzahl von möglichen Kombinationen geachtet werden. Allerdings kann das Kodierschloss dem Einbrecher unfreiwillig bei der Suche nach der richtigen Kombination helfen. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
Nach längerer Einsatzzeit des Kodierschlosses sind einige Tasten leicht abgenutzt, so dass ersichtlich ist, aus welchen Zahlen oder Buchstaben die Kombination besteht. Mit wenigen Versuchen kann die richtige Kombination schnell gefunden werden.
Als Abhilfe für dieses Problem empfiehlt es sich, den Zahlencode regelmäßig zu ändern, wobei unterschiedliche Zahlen gewählt werden, z.B. die Kombination"1-2-3-4-5" wird in den Code"6-7-8-9-0" geändert.
Ein weiteres Risiko könnte bestehen, wenn das Kodierschloss an einer ungeeigneten Stelle montiert wurde, so dass die Zahlenkombination bei der Eingabe beobachtet werden kann.

Ein Kodierschloss kann - wenn die technischen Voraussetzungen gegeben sind - nicht nur zum Scharf- bzw. Freischalten der Anlage verwendet werden; im Falle eines Überfalls wird eine dem Freischaltcode ähnlich Zahlenkombination eingegeben. Die Anlage wertet diese Zahlenkombination als "Überfall" und alarmiert den Wachdienst mit einem "Stillen Alarm". ("Stiller Alarm": unbemerkte telefonische Alarmweiterleitung, ohne dass die Sirene oder der Leuchtmelder eingesetzt werden.)

– Funkschalter
Die Aktivierung oder Deaktivierung einer Alarmanlage kann auch durch einen kleinen Funksender vorgenommen werden (wie TV-Fernbedienung).
Ob die Einbruchmeldeanlage durch einen Funkschalter scharf- und unscharf geschaltet werden soll, muss gut überlegt werden. Wenn das gesendete Signal schlecht codiert (verschlüsselt) wird oder nur eine geringe Anzahl von verschiedenen Kennungen vorhanden ist, besteht die Gefahr, dass das Signal „abgehört“ und/oder nachgebildet werden kann.
Zusätzlich zu der genannten Schaltfunktion kann auch hier eine Überfallmeldung abgegeben werden. (Die Anlage muss natürlich dem entsprechend ausgestattet sein).

– Blockschloss
Bei einem Blockschloss handelt es sich um ein zusätzliches "mitdenkendes" Schloss, das in der erst- bzw. letztbegehbaren Tür z.B. an der Haustür installiert wird. Das Schloss blockt bzw. ist blockiert, wenn zum Zeitpunkt der Scharfschaltung einzelne Meldebereiche noch nicht bereit sind. Das ist der Fall, wenn beispielsweise noch Fenster oder Türen geöffnet sind, die einen Falschalarm auslösen könnten. (Hierfür müssen aber an jedem Fenster und jeder (Außen-)Tür entsprechende Kontakte installiert sein.)
Es wird von "Zwangsläufigkeit" gesprochen. Dies bedeutet, dass ein Scharfschalten nicht möglich ist, da die Einbruchmeldeanlage bereits beim Einschalten erkennt, dass eine einwandfreie Funktion der Anlage nicht möglich ist.
Durch diese sinnvolle Einrichtung können viele Bedienfehler ausgeschlossen werden. Das schont gleichzeitig die Nerven der Nachbarn (Außensirene) und sorgt dafür, dass hilfeleistende Stellen nur bei einem echten Alarm herbeigerufen werden.
Das Blockschloss verfügt über eine Sabotagesicherung, die jeden Sabotageversuch meldet.

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Melder für Einbruchmeldeanlagen

Die Planung einer Einbruchmeldeanlage sollte nur vom Fachmann vorgenommen werden. Zunächst muss überlegt werden, welche Räume bzw. Wertgegenstände besonders schützenswert sind und was den Alarm auslösen soll, z.B. eine eingeschlagene Scheibe, Bewegung im Raum usw.

Es ist auch wichtig, vorab zu klären, ob nur bei Abwesenheit oder auch bei Anwesenheit der Bewohner überwacht wird. Soll eine Einbruchmeldeanlage auch während der Anwesenheit der Bewohner scharfgeschaltet werden können (dies kann notwendig sein, wenn man sich tagsüber z.B. im Bürotrakt aufhält, so dass der Wohnbereich unbeaufsichtigt und damit einbruchgefährdet ist), besteht die Möglichkeit, die Anlage auf Internalarm einzustellen. Das heißt, der Alarm wird an die Hausbewohner weitergeleitet, ohne dass die Außensirene eingeschaltet oder der Wachdienst alarmiert wird. So werden Nachbarn von einem durch die Bewohner ausgelösten Falschalarm nicht gestört. Bei Abwesenheit der Bewohner muss der Extern- bzw. Fernalarm aktiv sein.
- Externalarm: Mit einer Sirene (akustischer Signalgeber) und einem Leuchtmelder (optischer Signalgeber) werden die Nachbarn informiert. Zugleich soll der Täter mitgekommen, dass der Einbruch(versuch) entdeckt wurde. Vermutlich informieren die Anwohner die Polizei, so dass der Täter die Flucht ergreift.
- Fernalarm: Hierbei wird der Einbuch(versuch) als "Stiller Alarm" an einen Wachdienst gemeldet.

Wegen der großen Zahl an unterschiedlichen Meldern und Sensoren sollen hier nur die für den Privatbereich wichtigsten Typen erläutert werden.
Bei den einzelnen Überwachungsbereichen und den entsprechenden Meldern sind zu unterscheiden:
· Außenhautüberwachung
– Glasbruchmelder
– Magnetkontakte
· Raumüberwachung
– Passiv-Infrarot-Melder
– Ultraschallmelder
· Fallenüberwachung
– Lichtschranken
– Trittmatten
· Einzelobjektüberwachung
· Freigeländeüberwachung
· Weitere Melder
– Notrufmelder
– Gefahrenmelder

· Außenhautüberwachung

Bei der Außenhautüberwachung werden alle angreifbaren Bauöffnungen (=Einstiegsmöglichkeiten) wie Fenster, Türen, Keller- und Lichtschächte sowie Dachluken und Lichtkuppeln überwacht. Wichtig ist eine gute mechanische Absicherung der Einstiegsmöglichkeiten, da es sonst leicht zu Falschalarmen kommen kann.

Glasbruchmelder

Glasbruchmelder werden auf die Glasscheibe geklebt. Sie reagieren auf die Schwingungsenergie, die beim Glasbruch (z.B. durch Zerschlagen) frei wird. Bei großen Fenstern sind mehrere Melder notwendig. Bei Fenstern, die aus mehreren Scheiben bestehen (Butzenfenster), muss an jeder Scheibe ein Melder angebracht werden.

Magnetkontakte (Reedkontakte)

Für die Öffnungsüberwachung von Türen und Fenstern werden Magnetkontakte (Reedkontakte) eingesetzt. Sie bestehen aus zwei Teilen, und zwar aus einem Magneten und einem Schalter. Der Magnet wird am äußeren Rand des Türblattes oder Fensterrahmens (nicht auf der Scharnierseite) montiert, der Kontakt wird in die Zarge eingelassen. Bei geschlossener Tür bzw. geschlossenem Fenster ist der Magnet direkt neben dem Schalter platziert. Durch die Magnetkraft wird der Schalter geschlossen. Beim Öffnen der Tür wird der Magnet vom Schalter entfernt, der Schalter öffnet sich, und Alarm wird ausgelöst.

· Raumüberwachung

Bei dieser Überwachungsart werden einzelne (wichtige) Räume überwacht. Für die Raumüberwachung werden fast ausschließlich Bewegungsmelder verwendet. Die am häufigsten eingesetzten Bewegungsmelder sind Passiv-Infrarot-Melder und Ultraschallmelder.

Passiv-Infrarot-Melder (PIR)

Wie der Name sagt, sind Passiv-Infrarot-Melder (PIR) passive Melder. Sie reagieren auf die Wärmestrahlung, die von Menschen, Tieren und Gegenständen abgestrahlt wird. Durch den ständigen Vergleich verschiedener Raumsektoren werden Veränderungen des Wärmebildes sofort wahrgenommen. Die Melder sollten nicht auf Fenster (Sonneneinstrahlung) oder die Heizkörper gerichtet werden, da sonst die Gefahr von Falschalarmen besteht. Die unterschiedlichen Bereiche können durch verschiedene Linsen und Melder überwacht werden.

Ultraschallmelder

Ultraschallmelder senden eine für den Menschen nicht mehr wahrnehmbare Schallwelle aus. Diese Schallwelle wird von den Gegenständen im Raum reflektiert. Die reflektierte Schallwelle hat die gleiche Frequenz wie die ausgesendete Schallwelle. Bewegt sich eine Person im Raum, so verändert sich die Frequenz der reflektierten Schallwelle. Diese Veränderung wird vom Melder registriert, Alarm wird ausgelöst.

· Fallenüberwachung

Bei der Fallenüberwachung werden Bereiche überwacht, die der Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit betreten wird.
Nachdem ein Einbrecher in das Haus oder die Wohnung eingedrungen ist, muss er zwangsläufig einige Räume durchqueren. Diese Räume können anstelle von Bewegungsmeldern durch Lichtschranken und Trittmatten überwacht werden.

Lichtschranken

Bei diesem Prinzip sendet eine Lichtquelle einen Lichtstrahl aus, der auf einen Empfänger gerichtet ist. Hier wird zumeist das für den Menschen nicht sichtbare Infrarotlicht verwendet. Lichtquelle und Lichtempfänger werden in einiger Entfernung zueinander angebracht. Sobald eine Person die Strecke zwischen beiden durchquert, wird Alarm ausgelöst. Lichtschranken eignen sich für die Absicherung von langen Strecken in Räumen, die von einem Täter zur Erreichung seines Zieles durchquert werden müssen.

Trittmatten

Hinter Türen, auf Treppen oder in schmalen Durchgängen werden die Trittmatten (Kontaktmatten) versteckt platziert. Sobald der Einbrecher auf eine solche Matte tritt, wird Alarm ausgelöst.

· Einzelobjektüberwachung

Bei der Einzelobjektüberwachung werden besonders schützenswerte Objekte (Tresor, Gemälde) mit Meldern überwacht. Der Vorteil dieses Systems ist, dass eine Überwachung möglich ist, obwohl sich Menschen im Raum aufhalten.

· Freigeländeüberwachung

Spezielle Melder ermöglichen auch eine Freigeländeüberwachung. Durch diese Melder kann eine Alarmanlage aktiviert werden oder es können Scheinwerfer eingeschaltet werden. Hier kommen vor allem Lichtschranken und Bodendetektoren zum Einsatz. Bei der Installation von Lichtschranken muss darauf geachtet werden, dass kein Falschalarm durch Tiere oder aufgewirbeltes Laub ausgelöst werden kann.

Die Bodendetektion arbeitet mit zwei nebeneinander im Erdreich verlegten Kabeln, die wie ein unsichtbarer Zaun um das zu überwachende Gebäude verlaufen. Überquert eine Person die Kabel, wird Alarm ausgelöst. Bei diesem System ist vorteilhaft, dass es unsichtbar zu installieren ist und auch unebenes Gelände überwacht werden kann. Die Falschalarmrate ist sehr gering, da die Anlage nur bei Körpern einer gewissen Größe Alarm auslöst. So können eindringende Personen von kleinen Tieren (Katzen, Vögel, Kaninchen) unterschieden werden.

· Weitere Melder

Zusätzlich zu den genannten Meldern können noch angeschlossen werden:

- Notrufmelder

Ein Notrufmelder kann zum einen als Überfallmelder dienen, bei dem mit einem Knopfdruck Alarm ausgelöst wird. Es kann eine Sirene aktiviert oder ein Wachdienst benachrichtigt werden. Bei der Installation einer Einbruch- und Überfallmeldeanlage sollte mindestens ein Notrufmelder im Schlafzimmer installiert werden.

Zum anderen können ältere oder kranke Menschen mit einem Notrufmelder auch gezielt den Arzt herbeirufen; die Nachricht wird dabei durch ein automatisches Wählgerät übermittelt. Ein Notrufmelder kann unter Umständen lebensrettend sein.

- Gefahrenmelder

Brandmelder, Gasmelder und Wassermelder bezeichnet man allgemein als Gefahrenmelder.
Rauchmelder

Hinweis: Vermutlich merken Sie es schon, die richtige Planung einer Einbruch- und Überfallmeldeanlage ist nicht einfach. Erst nach einer fachgerechten Gefährdungsanalyse und der Festlegung des Schutzkonzepts kann die passende Anlage aus dem umfangreichen Melder- und Anlagenangebot zusammengestellt werden. Einer Eigenplanung mit Bauteilen aus dem Baumarkt oder dem preisgünstigen Elektronikversand wird abgeraten.

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Signalgeber für Einbruchmeldeanlagen

Alarm kann durch akustische und/oder optische Signale, als sogenannter "Stiller Alarm" oder aber in Kombination von beiden ausgelöst werden.

Durch akustische und optische Signale sollen die Bewohner bzw. die Umgebung (Nachbarn) alarmiert werden, damit sofort Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden können. Der Angreifer soll durch den Alarm abgeschreckt werden.

Durch einen stillen Alarm kann ein gewerbliches Wachunternehmen benachrichtigt werden. Mit diesem Wachunternehmen müssen Sie vertraglich vereinbaren, was im Falle einer Alarmmeldung getan werden soll. Viele dieser Unternehmen verfügen über eigenes Schutzpersonal, das – wenn vereinbart – schnellstmöglich zum Ort des Geschehens geschickt wird.

Wichtig ist, daß sich akustische und optische Signalgeber außer Reichweite für einen Täter befinden, da das Sabotagerisiko sehr hoch ist. Deshalb sollten auf jeden Fall mehrere Signalgeber (mindestens zwei Sirenen) installiert werden.

· Akustischer Alarm

Als akustische Signalgeber werden meistens Sirenen verwendet. Sie dürfen nur einen einmaligen maximal 3-minütigen Alarm auslösen und müssen sich dann selbsttätig abschalten.

Sirenen werden mit einem Gehäuse vor Witterungseinflüssen geschützt. Einige Täter versuchen, Sirenen mit Hilfe von Bauschaum zu zerstören. Inzwischen gibt es Sirenenschutzgehäuse, die Alarm auslösen, sobald die Ausschäumung erkannt wird. Die Installation der Elektroleitungen zum Betrieb der Sirenen sollte versteckt erfolgen, d.h. die Leitungen sollten direkt hinter dem Gehäuse ins Mauerwerk gehen. Dadurch können sie nicht beschädigt (sabotiert) werden.

Im Fachhandel gibt es auch elektronische Sirenen, die äußerst klein sind und sich daher sehr gut zur verdeckten Montage am Haus und als Ergänzung zu Großsirenen eignen.

· Optischer Alarm

Die häufigste Form des optischen Alarms sind rote Blinklichter. Selbstverständlich ist Sirenengeheul wesentlich eindringlicher als optischer Alarm. Dieser hat jedoch den Vorteil, dass er so lange aktiviert sein kann, bis er manuell abgeschaltet wird. Sinnvoll ist also eine sich ergänzende Installation von akustischen und optischen Signalgebern.

· Stiller Alarm

Stiller Alarm ist für einen Täter nicht wahrnehmbar. Mittels eines automatischen Telefonwählgerätes werden eine oder mehrere gespeicherte Telefonnummern angewählt. So können Verwandte oder Freunde durch einen auf Band gesprochenen Text über die Notsituation informiert werden, Hilfsmaßnahmen können in die Wege geleitet werden. Der Notruf kann aber auch direkt an einen gewerblichen Wachdienst übermittelt werden. Um sicherzustellen, dass im Gefahrenfall eine Telefonleitung verfügbar ist, sollte man einen Zweitanschluss installieren lassen, der nur für diesen Zweck bestimmt ist und dessen Nummer nicht öffentlich bekannt sein sollte.

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Checkliste            

Damit Sie die gröbsten Schwachstellen selbst herausfinden können, haben wir eine kleine Checkliste angefertigt. Jede Frage, die Sie mit einem „Nein“ beantworten, stellt eine Schwachstelle dar.

1.   Ist bei ihnen eine Einbruchmeldeanlage (EMA) installiert?

Ja o        Nein o

2.   Hat diese EMA eine VdS-Anerkennung?

Ja o        Nein o

3.   Ist die Errichterfirma (Handwerksbetrieb, der die EMA installiert hat) von der VdS anerkannt bzw. im Verzeichnis der kriminalpolizeilichen Beratungsstellen aufgeführt?

Ja o        Nein o

4.   Wurde mit dem Errichter ein Wartungsvertrag abgeschlossen und wird die Inspektion regelmäßig durchgeführt?

Ja o        Nein o


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Wichtig:
Einbruchmelde-, Überfallmelde- sowie Gefahrenmeldeanlagen müssen ausgesprochen zuverlässig
funktionieren.

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